Neue Rahmensatzung


Der Diözesan-Cäcilienverband Münster hat eine neue Satzung für kirchenmusikalische Gruppen in der Diözese Münster (nordrhein-westfälischer Teil) zusammengestellt. Dabei handelt es sich um eine Rahmensatzung, die auf die örtliche Situation angepasst werden kann. Die vor Ort getroffenen Regelungen dürfen allerdings nicht im Widerspruch zu dieser Satzung stehen.

Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt Münster (Nr. 11/2018) zum 1. Juni 2018 in Kraft. Gleichzeitig verlieren die bisherigen Satzungen von 1998 und 2009 ihre Gültigkeit.

Download: Rahmensatzung (Auszug aus dem Kirchlichen Amtsblatt Nr. 11/2018)